Investieren Sie in die Zukunft.
Investieren Sie ökologisch.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens
5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren können sowohl
Sie als auch die Grüne Erde das Darlehen
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit
kündigen.
Falls Sie Ihr Geld vor Ablauf der 5 Jahre benötigen,
räumen wir Ihnen in den ersten 5 Jahren
ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von
12 Monaten ein.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt jährlich
zum 31. Juli. Sie bekommen von uns jeweils
im August einen Warengutschein für Produkte
von Grüne Erde in der Höhe der angelaufenen
Zinsen, bzw. wird Ihnen, wenn Sie diese Option
gewählt haben, der Zinsertrag auf Ihr Konto
überwiesen.
Die erste Zinsberechnung erfolgt im Juli 2021,
d. h. Sie bekommen im August 2021 den ersten
Warengutschein bzw. die erste Überweisung der
Zinsen auf Ihr Konto.
Der Warengutschein kann unbefristet bei jedem
Einkauf bei Grüne Erde eingelöst werden:
persönlich in einem unserer
Stores,
telefonisch
oder in unserem
Online-Shop.
Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit sind uns
sehr wichtig. Wir sind ein Unternehmen, das auf
Transparenz großen Wert legt: Wir laden Sie als
DarlehensgeberIn jeweils im Frühjahr nach Fertigstellung
unseres Jahresabschlusses zur jährlichen
Präsentation unserer Bilanzkennzahlen in
die Grüne Erde-Welt im Almtal ein. Im Rahmen
dieser Veranstaltung erläutern wir Ihnen die
Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres und
informieren über den aktuellen Geschäftsverlauf
sowie über laufende & zukünftige Projekte. An
diesem Tag haben Sie die Möglichkeit, bei einer
exklusiven Führung unsere Schauproduktion zu
besichtigen und sich persönlich von der Qualität
unserer Arbeit sowie unserer Produkte zu überzeugen.
Darüber hinaus haben wir unseren Informationsverpflichtungen
aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes
(AltFinG) gegenüber Anlegern
nachzukommen. Sie finden daher auf S.
22/23 unserer Broschüre
„Grüne Erde-Beteiligungsmodell_Emission 2021“ Informationen für Anleger gemäß AltFinG.
Diese Informationen umfassen die wesentlichen
Daten zum Unternehmen und zum Darlehen,
einschließlich des aktuellen Jahresabschlusses
sowie einen Geschäftsplan. Die Emission
2020/21 ist auf max. 2 Mio. Euro beschränkt.
Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein
– der Gesetzgeber verpflichtet uns zu dieser Formulierung
– „qualifiziert nachrangiges Darlehen“.
Ebenso verpflichten uns unsere eigenen Ansprüche
und der Gesetzgeber, Sie auf das Risiko eines
solchen nachrangigen Darlehens hinzuweisen:
Im Detail bedeutet dies,
– dass im Fall der Insolvenz oder Liquidation
der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des
Darlehens und/oder der Zinsen erst nach der
Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger
erfolgt bzw.
– dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen abhängig ist von der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin.
Die Rückzahlung einschließlich
Zinsen erfolgt nur aus dem frei verfügbaren
Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren
Vermögen* der Darlehensnehmerin, nach
der Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger.
Alle Vergütungen aus diesem Darlehen erfolgen
fristgerecht, sofern sie nicht die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit von Grüne Erde überfordern
würden (z. B. bei gleichzeitiger Kündigung
mehrerer großer Darlehen). In diesem Fall erfolgt
die Vergütung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu
dem die Grüne Erde über ausreichende Mittel
verfügt.
Darlehensnehmerin ist die Grüne Erde GmbH
Hauptstraße 9, 4644 Scharnstein
Firmenbuchnr.: FN 134505 b/LG Wels
Weitere Details finden Sie im Darlehensvertrag,
den Sie telefonisch oder unter
www.grueneerde.com/beteiligungsmodell anfordern
können.
* Unter dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder
dem frei verfügbaren Vermögen sind zur uneingeschränkten
Verfügung stehende Geldmittel zu verstehen,
nicht jedoch Vermögen in Form von Immobilien,
Warenvorräten, Kundenforderungen und ähnlichem.